Ungewollt Schwanger
"Wie kann es heutzutage überhaupt noch passieren, dass eine Frau ungewollt schwanger wird, obwohl es doch wirksame Verhütungsmittel gibt?" fragen sich viele Außenstehende. Doch man kann auch schwanger werden, wenn man verhütet, denn keine Verhütungsmethode bietet 100%igen Schutz. So kann ein Kondom abrutschen, eine Pille nicht zuverlässig wirken, auch wenn sie korrekt eingenommen worden ist. In den Wechseljahren kann man sich zu früh zu sicher fühlen, und dann passiert es doch nochmal. Viele glauben immer noch, dass wenn sie stillen, sie nicht schwanger werden können, oder dass man beim "ersten Mal" nicht schwanger werden kann, um nur ein paar Beispiele zu nennen.
Wie kann ich herausfinden, ob ich tatsächlich schwanger bin?
Machen Sie zuerst einen Schwangerschaftstest zuhause. Diesen besorgen Sie in einem Drogeriemarkt oder in der Apotheke. Mit ihnen wird mit Hilfe des Urins getestet. Liegt Ihnen hiermit ein positives Ergebnis vor, so können Sie mir hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, schwanger zu sein.
Um eine endgültige Gewissheit zu erlangen, machen Sie einen Termin bei Ihrem Frauenarzt. Dieser wird mit einem Ultraschall feststellen, wie weit Ihre Schwangerschaft bereits fortgeschritten ist.
Wer hilft mir weiter, wenn ich ungewollt schwanger bin?
Wenn Sie erfahren haben, dass Sie schwanger sind, dann werden Sie zuerst mit Ihrem Partner darüber reden wollen. Doch aus diversen Gründen kann dies nicht möglich sein. Vielleicht haben Sie ja Ihre Eltern oder sehr gute Freunde, an die sie sich jetzt wenden können, die Ihnen zu hören und Ihnen beratend zur Seite stehen. Oftmals bringt ein Gespräch mit einer vertrauten Person schon einen besseren Durchblick. Sollte Ihnen hier niemand zur Seite stehen können, so können Sie sich auch an Ihren Hausarzt, den Frauenarzt oder die Telefonseelsorge wenden. (Hilfetelefon Schwangere in Not: 0800 40 40 020)
Auf jeden Fall sollten Sie eine Schwangerschaftsberatungsstelle aufsuchen. Denn oft macht einen der Schrecken, die Ängste und Sorgen blind für die Wege, die einem zur Verfügung stehen.
In der Beratungsstelle können Sie auch erstmal anonym bleiben, wenn Sie dies wünschen. Man hört Ihnen zu und berät sie ausführlich und umfassend. Dieser Service ist kostenlos und die Beratungsstelle ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Zu dieser Beratung müssen Sie auch nicht alleine gehen. Gerne dürfen Sie Ihren Partner, Ehemann, einen Freund oder eine Freundin oder Ihre Eltern mitnehmen. Man wird mit Ihnen besprechen, was die Geburt des Babys für Sie und für alle anderen Beteiligten bedeuten wird. Welche Hilfen vom Staat es gibt, welche praktischen Hilfen und Organisationen, wie zum Bsp. die "Landesstiftung für Mütter und Kind" Ihnen helfen können und man wird Ihnen auch aufzeigen, welche Möglichkeiten Sie haben, das Kind auszutragen, aber nicht aufzuziehen.
Wenn Sie hier einen Überblick bekommen haben, dann können Sie mit einem klaren Kopf die für Sie richtige Entscheidung treffen.
Schwangerschaftsberatungsstellen gibt es überall: beim Gesundheitsamt Ihrer Stadt oder Gemeinde, bei Caritasverbänden, bei Pro Familia und Kirchlichen Verbänden. Staatlich anerkannte Schwangerenberatungsstellen finden Sie auch auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Familie Arbeit und Soziales <Hier>
Was muss ich beachten, wenn ich einen Schwangerschaftsabbruch wünsche?
Das Sie mit Ihrem Partner sprechen und anderen für Sie sehr wichtigen Personen, dass sie bei der Schwangerschaftsberatungsstelle waren und sich dort haben alle Möglichkeiten aufzeigen lassen, das ist alles wichtig. Doch die Entscheidung, ob Sie das Kind austragen oder nicht, das liegt ganz in der Verantwortung der schwangeren Frau. Und Sie dürfen per Gesetz niemals unter Druck gesetzt werden, einen Abbruch zu veranlassen.
Es kann sein, dass Sie trotz aller Unterstützungsmöglichkeiten für eine ungeplante Elternschaft dennoch keine Möglichkeit sehen, das Leben mit Kind zu bewältigen oder es zur Adoption freizugeben. Wenn Sie sich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden, so sollte dies immer sehr gut überlegt sein, denn er hat in jedem Fall langfristige Folgen.
Gesetzlich erlaubt ist ein Schwangerschaftsabbruch nur bis zur 12. Schwangerschaftswoche. Für eine Abbruch müssen Sie mit einer Bescheinigung nachweisen können, dass sie in einer Schwangerschaftskonfliktberatung einer anerkannten Einrichtung gewesen sind. Frauen, die erst spät erfahren, dass sie schwanger sind, geraten hier häufig unter Zeitdruck und können oft in der kurzen Zeit nicht absehen, ob sie ihr Leben so verändern können, dass ein Kind darin Platz haben könnte. Deswegen ist die Beratungsstelle so wichtig. Sie hilft hier dabei.
Was ist eine Schwangerschaftskonfliktberatung?
Um einen Abbruch straffrei zu durchlaufen, ist eine Beratung in einer staatlich anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle nötig.
Die Beratung ist kostenlos und man bekommt in der Regel unverzüglich einen Termin dort. Wichtig ist hierbei, dass Beratungsstellen ohne staatliche Anerkennung keinen Beratungsschein ausstellen können. Bei der Ausstellung des Scheines muss der Name der Frau genannt werden. Zu beachten ist hierbei, dass die Beratungsstelle eine gesetzlich festgelegte Schweigepflicht einhalten muss - auch gegenüber den Eltern eine minderjährigen Schwangeren.
Mit der Bescheinigung kann die Frau dann zu jeden Frauenarzt/Frauenärztin gehen, um sich über die Risiken, physischen und psychischen Auswirkungen informieren zu lassen und einen Termin für den Eingriff zu vereinbaren.
Staatlich anerkannte Beratungsstellen in Bayern finden Sie hier: https://www.schwanger-in-bayern.de/