Zum Jahreswechsel ändern sich einige Dinge für Familien: Das Kindergeld steigt, Unterhaltszahlungen werden höher und der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung startet. Ein Überblick, was Eltern jetzt wissen müssen.
Kindergeld: Künftig 259 Euro pro Kind und Monat
Das Kindergeld steigt im kommenden Jahr – von 255 auf 259 Euro monatlich pro Kind. Der Anstieg erfolgt wegen gestiegener Lebenshaltungskosten. Wann genau das Geld überwiesen wird, hängt von der Endziffer der Kindergeldnummer ab. Einfach auf dem eigenen Kontoauszug nachschauen. Oder auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit (externer Link).
Kinderfreibetrag steigt auch
Auch der Kinderfreibetrag steigt. Vereinfacht gesagt sorgen Kinderfreibeträge dafür, dass das zu versteuernde Einkommen der Eltern sinkt, sie also steuerlich entlastet werden. Ab Januar 2026 beträgt der Kinderfreibetrag pro Kind 6.828 Euro. Rechnet man den gleich bleibenden Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf dazu, liegen die Freibeträge je Kind künftig bei 9.756 Euro (bisher 9.600 Euro).
Wichtig: Das Finanzamt berechnet bei der Steuererklärung, ob sich für Eltern der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld mehr lohnt. Meist lohnt sich der Freibetrag nur bei höheren Einkommen. Mehr Infos bietet das "Familienportal" des Bundesfamilienministeriums (externer Link).
Kinderzuschlag: Antrag bald gemeinsam mit Wohngeld?
Familien mit geringem Einkommen haben auch 2026 Anspruch auf weitere Leistungen. Zum Beispiel Leistungen zur "Bildung und Teilhabe" sowie den Kinderzuschlag. Dieser bleibt bei maximal 297 Euro monatlich pro Kind. Geplant ist für das Jahr 2026, dass Kinderzuschlag und Wohngeld gemeinsam beantragt werden können. Bisher waren das zwei verschiedene Anträge an zwei unabhängigen Stellen.
Bayern: Doch kein Kinderstartgeld
Ursprünglich hatte die bayerische Staatsregierung angekündigt: Familien im Freistaat kriegen für jedes Kind, das ab 1. Januar 2025 geboren wurde, zum ersten Geburtstag einmalig 3.000 Euro. Ab dem 1. Januar 2026 wäre es also dazu gekommen. Wäre – weil das sogenannte Kinderstartgeld doch nicht kommt. Das Geld soll laut Ministerpräsident Markus Söder (CSU) stattdessen "umgehend und vollständig" in Kita-Plätze fließen. Auch Bayerns Sozialministerium betont auf BR24-Amfrage: "Die freiwerdenden Mittel fließen in die Kinderbetreuung."
Weiter 15 Kinderkrankentage pro Elternteil und Kind
Besonders im Winter sind jüngere Kinder gerne mal krank: Das wissen alle (Kita-)Eltern. Wer den Nachwuchs daheim betreuen muss und deshalb nicht arbeiten kann, hat auch im Jahr 2026 Anspruch auf 15 Kinderkrankentage pro Kind und Elternteil. Bei Alleinerziehenden sind es 30 Tage. Familien mit mehreren Kindern haben je Elternteil einen Anspruch auf maximal 35 Tage, bei Alleinerziehenden sind es maximal 70. Meist erhalten Eltern für solche Tage 90 Prozent des ausgefallenen Netto-Entgelts.
Der (Mindest-)Unterhalt steigt leicht. Alle wichtigen Infos finden Sie hier.
Grundschüler in der ersten Klasse haben ab dem Schuljahr 2025/26 einen Anspruch auf Ganztagesbetreuung: Hier erfahren Sie mehr zur Realität in Bayern. Ergänzend teilt das bayerische Familienministerium auf BR24-Anfrage mit: "Ab dem 1. August 2029 hat dann jedes Kind im Grundschulalter einen einklagbaren Anspruch im Umfang von werktäglich acht Stunden bei Anrechnung der Unterrichtszeiten."
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