Bayerisches Familiengeld
Das Familiengeld ist eine finanzielle Unterstützung für Familien mit kleinen Kindern, die vor dem 1. Januar 2025 geboren wurden.
Es ist unabhängig vom Einkommen, der Erwerbstätigkeit und der Kinderbetreuung.
Für jedes ein- bis zweijährige Kind (vom 13. bis zum 36. Lebensmonat) beträgt das Familiengeld 250 Euro pro Monat und Kind.
Ab dem dritten Kind beträgt das Familiengeld 300 Euro pro Monat.
Anspruch auf Familiengeld haben grundsätzlich Eltern, die:
ihre Hauptwohnung oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Bayern haben,
mit ihrem Kind in einem Haushalt leben und
dieses Kind selbst erziehen und für eine förderliche frühkindliche Betreuung des Kindes sorgen.
Bei Adoption/Adoptionspflege gelten Besonderheiten.
Das Familiengeld ist unabhängig davon, ob das Kind eine Krippe besucht oder in der Familie betreut wird. Die Auszahlung richtet sich nach dem Geburtstag des Kindes. Sie erfolgt regelmäßig innerhalb der ersten fünf Arbeitstage des jeweiligen Lebensmonats.
Antrag auf Familiengeld
Wenn man in Bayern bereits Elterngeld beantragt und bewilligt bekommen hat, muss man keinen separaten Antrag auf Familiengeld stellen. Der Antrag auf Elterngeld gilt gleichzeitig auch als Antrag auf Familiengeld. Das trifft auf die meisten Eltern zu.
Alle anderen können den Onlineantrag des Zentrum Bayern Familie und Soziales nutzen. Der Antrag kann frühestens drei Monate im Voraus gestellt werden, bevor die Auszahlung beginnen soll. Er wirkt maximal drei Monate in die Vergangenheit zurück.
Weitere Informationen zum Thema Familiengeld finden Sie hier: https://www.zbfs.bayern.de/familienleistungen/familiengeld/
Kinderstartgeld UPDATE (Stand Dezember 2025)
Am 12. November 2024 hatte der Bayerische Ministerrat beschlossen, das Familiengeld und Krippengeld künftig zu einer einmaligen Leistung, dem Kinderstartgeld, zusammenzufassen.
Das Kinderstartgeld sollte es für Kinder geben, die ab dem 1. Januar 2025 geboren werden. Dabei sollte es sich um eine einmalige Leistung in Höhe von 3.000 Euro handeln, die zum 1. Geburtstag des Kindes ausbezahlt werden sollte. Sprich frühstens zum 1. Januar 2026.
Im November 2025 wurde das Kinderstartgeld allerdings noch vor der Einführung gestrichen. (Quelle: https://www.br.de/nachrichten/bayern/kinderstartgeld-gestrichen-was-familien-in-bayern-weiter-kriegen,V2ElhCk)
Anstelle des ursprünglich geplanten Kinderstartgeldes sollen die Mittel nach dem Beschluss nun vollständig in die Stärkung der frühkindlichen Bildung und Betreuung fließen und damit unter anderem den Ausbau und Unterhalt von Kita-Plätzen fördern. (Quelle: https://www.stmas.bayern.de/familiengeld/)
Eltern mit Kindern, die ab dem 1. Januar 2025 geboren wurden, erhalten demnach aktuell weder Familien- noch Krippengeld.
Bundesleistungen wie das Kindergeld können aber weiterhin von allen Familien mit Kindern in Anspruch genommen werden.