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Verfahrenslotsen

Mit in Krafttreten des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes am 10. Juni 2021 führt der Bundesgesetzgeber schrittweise die Zuständigkeit für Leistungen für junge Menschen mit Behinderung unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe zusammen. Mit Teilhabe sind grundlegende Lebenschancen wie Bildung und Arbeit, aber auch soziale Begegnung, Selbstverwirklichung und Anerkennung verbunden.

Menschen, die mit Beeinträchtigungen leben, stoßen hierbei oftmals auf Probleme. Dem soll durch Inklusion begegnet werden – auch bei der Kinder- und Jugendhilfe. Daher soll in diesem Bereich ab 2028 nicht mehr zwischen Menschen mit und ohne Behinderungen unterschieden und alle Hilfen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene durch die örtlichen Jugendämter erbracht werden.(https://www.essen.de/leben/einstieg_fuer/kinder/verfahrenslotsen.de vom 07.2024)

Information und Orientierung

  • zu möglichen Ansprüchen an Leistungen der Eingliederungshilfe

  • zu Zuständigkeiten im Leistungssystem

  • zu Anträgen und Antragsverfahren

  • zu anderen Anlaufstellen

Beratung

  • bei schon vorliegenden Bescheiden, zu Rechtsmittel und zum Verwaltungsverfahren

Begleitung und Unterstützung

  • von der Antragstellung bis zur Wahrnehmung der Leistungen

Die Beratung erfolgt vertraulich kostenfrei und neutral

  • persönlich im Büro oder vor Ort

  • telefonisch und per Mail

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