App Logo

Unterhaltsansprüche

Das Jugendamt berät und unterstützt bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.

Es hilft Müttern und Vätern, die allein für ein Kind oder einen Jugendlichen sorgen. 

Aber auch junge Volljährige bis zum vollendeten 21. Lebensjahr.

Folgende Leistungen werden u. a. angeboten:

  • Das Jugendamt berechnet die Unterhaltshöhe.

  • Das Jugendamt setzt Auskunftsansprüche gegenüber dem unterhaltspflichtigen Elternteil durch.

  • Das Jugendamt vertritt das Kind bei Gericht oder beantragt Prozesskostenhilfe.

  • Das Jugendamt beantragt Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.

  • Das Jugendamt führt ein Unterhaltskonto, um die Zahlungseingänge zu kontrollieren.

Ihre Browserversion ist veraltet.

Die Familien.app ist mit veralteten Browsern wie dem Internet Explorer 11 nicht kompatibel. Bitte nutzen Sie um schnell & sicher zu surfen einen modernen Browser wie Firefox, Google Chrome, oder Microsoft Edge.